HOGENKAMP ABC
HOGENKAMP
ABC
Sie möchten gerne etwas wissen über…
Projektwochen, Hausaufgaben, Notfallzettel, Schulelternrat, Müslifrühstück?
Dieses ABC für unsere Schulgemeinde-Mitglieder gibt auf viele Ihrer Fragen eine erste Antwort. Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Verweise zu weiteren Erläuterungen sind durch kursive Schrift kenntlich gemacht.
Der Schulelternrat, die Schulleitung und das Kollegium haben dieses ABC geschrieben, um den Eltern unserer Schulkinder zu helfen, sich in der Schule zurecht zu finden. Die Schulleitung, die Elternvertreter oder die Klassenlehrkräfte beantworten Ihnen gern weitere Fragen.
An- und Abmeldung
Melden Sie Ihr Kind zu den Bürozeiten im Sekretariat an oder ab. Teilen Sie der Sekretärin mit, wann bzw. wohin Sie umziehen. Geben Sie bitte auch im Sekretariat bekannt, wenn sich Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ändert.
Arbeitsgemeinschaften
Für die Klassen 3 und 4 werden Arbeitsgemeinschaften angeboten (AG). Die Kinder wählen entsprechend ihren Neigungen eine Themengruppe aus. Die Leitung der AG wird von Lehrkräften und Externen übernommen. Die AGs finden immer montags in der 5. Stunde statt. Die Teilnahme an einer AG ist verpflichtende Unterrichtszeit. Die Leistungen werden nicht bewertet.
Aufgaben für die Lern- und Übungszeit Diese Aufgaben ergänzen den Unterricht. Sie dienen dazu, im Unterricht erworbene Kenntnisse anzuwenden, zu üben und zu sichern oder bestimmte Unterrichtsschritte vorzubereiten. Die Kinder sollen die Aufgaben selbstständig lösen können. (Zeitrichtwerte: 30 Min). Zu Montag und über die Ferien werden i. d. R. keine Aufgaben gestellt. Bei Problemen bezüglich der Aufgaben sollte ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft geführt werden (siehe „Direkt“). Im Ganztag haben die Kinder von 15.00-15.45 Uhr die Zeit unter Aufsicht die Aufgaben zu erledigen. Alle Kinder, die zu dieser Zeit nicht im Ganztag sind, erledigen dieses Aufgaben zu Hause.
Betreuungsstunde
Seit dem Schuljahr 2001/2002 ist die Grundschule Hogenkamp verlässlich und bietet für die Kinder der Klassen 1 und 2 nach der zweiten großen Pause (wenn sie keinen Unterricht haben) in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr eine Betreuung durch pädagogische Fachkräfte an. In dieser Zeit spielen, basteln oder malen die Kinder.
Beurlaubung
Bei besonderen Anlässen können Kinder auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden. Einzelne Tage direkt vor oder direkt im Anschluss an die Ferien können nur in sehr dringenden Ausnahmefällen (nur von der Schulleitung) und höchstens ein Mal während der gesamten Schulzeit genehmigt werden. Die Freistellung gemäß Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ finden sie unter dem Button „Formulare“ auf unserer Homepage.
Bürozeiten im Sekretariat (Frau Klockgether)
Dienstag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch von 11.00 -14.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürozeiten Ganztag (Frau Keles)
Montag von 7.00-8.00 Uhr
Mittwoch von 7.00-8.00 Uhr
Freitag von 13.30-15.30 Uhr
Cafeteria
Die Cafeteria findet immer zu besonderen Anlässen in der Schule statt, z. B. bei Einschulungen, Schulfesten oder Projektwochen. Eltern helfen dabei mit. Der Schulelternrat und viele engagierte Eltern unterstützen die Cafeteria mit Kuchen- oder Kaffeepulverspenden und helfen bei der Organisation, d. h. Auf- und Abbau der Stühle und Tische, Abwasch etc. Die Einnahmen aus dem Kaffee- und Kuchenverkauf kommen dem Förderverein zugute.
Digitale Medien
Digitale Medien werden flexibel im Unterricht eingesetzt. Alle Klassenräume verfügen über ein interaktives Whiteboard. Außerdem verfügt die Schule über 70 Schüler-IPads, die von den Lehrkräften im Unterricht eingesetzt werden.
Direkt
„Direkt“ heißt: Miteinander reden, nicht übereinander! Im direkten offenen Gespräch können wir alle auftretenden Probleme besprechen, Missverständnisse ausräumen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Einschulung
Die Einschulung findet am Samstag nach den Sommerferien statt.
Die Einschulungsfeier findet um 10.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Hogenkamp statt. Danach hat jede 1. Klasse mit ihrer Klassenlehrkräften eine kurze Unterrichtsstunde. Die Eltern können sich währenddessen in der Cafeteria näher kennen lernen. Kurz vor den Sommerferien erhalten Sie und Ihr Kind eine Lehrmittelliste, die Klasseneinteilung und die Einladung zum ersten Elternabend, auf dem sich die Klassenlehrkräfte vorstellen.
Am Freitagabend vor der Einschulung findet um 17.00 Uhr ein Einschulungsgottesdienst in der Nikolaikirche statt zu dem alle Kinder mit Eltern und Verwandten herzlich eingeladen sind.
Elternabend
Der Elternabend ist das Forum für alle Fragen, die die Klassengemeinschaft auf der Sozial- und Leistungsebene betreffen. Wichtig ist die Wahl der ElternvertreterInnen, die die Eltern in den jeweiligen Gremien vertreten, z. B. im Schulelternrat, im Schulvorstand, in Gesamt- und Klassenkonferenzen.
Elterncafé Immer freitags um 8.00 Uhr findet in der neuen Küche des Bestandsgebäudes ein Elterncafé statt. Die Schulsozialarbeiterin ist anwesend und es geht um einen Austausch unter den Eltern und eine Brücke zur Schule durch Fragen, rund um die Schule und die Erziehung der Kinder.
Elternmitarbeit
Die Elternmitarbeit dient u. a. der Unterstützung des Schullebens
– durch Spenden von Materialien,
– durch das Einbringen von besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten
– durch das Anbieten einer Arbeitsgemeinschaft
– durch Mithilfe bei Festen und Projekten.
Elternvertretung
Eltern haben die Möglichkeit, Schule mitzugestalten und sollten diese Chance wahrnehmen. Jede Klassenelternschaft wählt zwei ElternvertreterInnen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die ElternvertreterInnen sind Ansprechpartner für die Eltern und die LehrerInnen. Sie laden zu den Elternabenden in Absprache mit der Klassenlehrkraft ein und gestalten die Tagesordnungspunkte mit. Ferner sind sie stimmberechtigte Mitglieder des Schulelternrates, aus dem wiederum vier Vertreter des Schulvorstandes gewählt werden. Alle Eltern sind angesprochen, die ElternvertreterInnen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Fachkonferenzen
Für alle Fächer wie Deutsch und Mathematik oder Gruppen von Fächern (z. B. Textil/Kunst Werken) richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein, an denen die Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Konferenz Unterricht in den Fächern erteilen und gewählte ElternvertreterInnen mit Stimmrecht teilnehmen. Sie haben alle Angelegenheiten zum Inhalt, die diese Fächer betreffen, z. B. konkrete Inhalte des Unterrichts, Vorschläge für die Auswahl und Einführung neuer Schulbücher oder die Verwendung von Haushaltsmitteln usw.
Fahrrad
Die Kinder dürfen nur mit einem verkehrs- und betriebssicheren Fahrrad zur Schule kommen. Die abgeschlossenen Fahrräder sollten in den vorhandenen Fahrradständern abgestellt werden. Der Fahrradhelm ist ein wichtiger Schutz vor Kopfverletzungen und wird von uns dringend empfohlen. Die Verkehrswacht empfiehlt, die Kinder bis zum 8. Lebensjahr zu Fuß gehen zu lassen. Kinder müssen bis zum Alter von 10 Jahren mit dem Fahrrad den Fußweg benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Einmal im Jahr gibt es für die Jahrgänge 2 bis 4 eine Fahrradüberprüfung auf Verkehrssicherheit durch einen Verkehrspolizisten.
Förderverein
Der Förderverein wurde 1982 gegründet, um die Schule bei ihren Aktivitäten zu unterstützen. Es wurden u. a. Geräte zur Ausstattung der mobilen Küche und des Schulgartens, Spielgeräte für die Pause und Bücher beschafft. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und vor allem durch Spenden. Weitere Informationen gibt es bei der Schulleitung oder beim Vorstand des Fördervereins (Aushang in der Schule). Dort gibt es auch ein Faltblatt mit Anmelde- und Spendenformular.
Fortbildung
Die Fortbildung der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter dient der Erhaltung und Aktualisierung ihrer beruflichen Kompetenz und hilft bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Zentrale sowie regionale Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte haben einen unterschiedlichen zeitlichen Umfang. Es gibt eintägige Veranstaltungen und Fortbildungen, die eine Woche dauern. Die Schulinterne Lehrerfortbildung (Schilf) ist eine besondere Form: Während einer Schilf bildet sich ein Kollegium gemeinsam fort.
Frühstück
Die Kinder haben täglich vor der großen Pause 10 Minuten Zeit, gemeinsam mit der Klasse zu frühstücken. Dabei ist es wichtig, dass Sie ihrem Kind ein gesundes und ausgewogenes Frühstück in einem Mehrwegbehälter mitgeben. Bitte keine Süßigkeiten!
Fundsachen
Fundsachen werden in einem Kasten und an der Garderobe beim hinteren Ausgang zum Schulhof gesammelt und können von dort abgeholt werden. Zweimal pro Schuljahr werden sämtliche Fundsachen in der Pausenhalle zum Abholen ausgelegt.
Im Containerbau ist unten eine Garderobe, wo die Fundsachen der 1. und 2. Klassen gesammelt werden. Bitte helfen Sie mit, dass nicht so viel Kleidung in der Schule liegenbleibt und nicht mehr zugeordnet werden kann. Kennzeichnen Sie Hausschuhe und Kleidung mit dem Namen Ihres Kindes, kontrollieren Sie bitte, ob die Kleidung aus der Schule wieder nach Hause mitgebracht wird.
Gesamtkonferenz
Sie wird normalerweise viermal im Jahr einberufen. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Es nehmen alle an der Schule tätigen Lehrkräfte sowie eine von der Größe des Kollegiums abhängige Anzahl Elternvertreter teil. Die gewählten ElternvertreterInnen nehmen mit Stimmrecht an der Gesamtkonferenz teil. Die Gesamtkonferenz entscheidet über Angelegenheiten, welche die Arbeit der Schule im Allgemeinen betreffen: z.B. Schulprogramm und Schulordnung, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Aufgaben für die Lern- und Übungszeit (LÜZ).
Ganztag
Seit dem Schuljahr 2026/27 ist die Grundschule Hogenkamp eine offene Ganztagsschule (siehe Ganztag > Tagesstruktur).
Offener Ganztag bedeutet, dass Sie Ihr Kind verbindlich für ein Schuljahr für ausgewählte Tage und eine Abholzeit anmelden können. Bei Anmeldung für den Ganztag besteht Schulpflicht bis zur gewählten Abholzeit.
Die Anmeldung für ein Schuljahr findet immer im vorhergehenden Januar bei der Stadt Oldenburg statt. (https://www.ganztagsanmeldung-grundschulen-oldenburg.de/)
Der Ganztag ist Teil des Schultages für den auch die Schulpflicht gilt. Bei Krankheit am Schulvormittag werden die Kinder automatisch auch im Ganztag krank gemeldet. Abmeldungen nur für den Nachmittag (vormittags in der Schule) können nur unter folgenden Bedingungen genehmigt werden:
1) Abmeldung mindestens 3 Tage vorher an ganztag@gs-hogenkamp.de
2) Es müssen wichtige Gründe vorliegen. Dies sind Arzttermine, Schwimmkurse, Therapien (keine Feiern oder Geburtstage).
3) Abholzeiten sind ausschließlich 12:45 Uhr oder 15 Uhr oder 15:45 Uhr.
Hausschuhe
Im Schulgebäude tragen die Kinder Hausschuhe. Versehen Sie bitte beide Hausschuhe mit dem Namen der Kinder.
Informationsabende
Im ersten Halbjahr des vierten Schuljahres informieren die KlassenlehrerInnen über den Übergang auf die weiterführenden Schulen. Überdies finden dann Informationsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen statt – die Termine sind der Tagespresse und der Homepage zu entnehmen.
Klassen
Unsere Schule wird in den Schuljahrgängen 1 bis 4 dreizügig geführt. In den Klassen sind durchschnittlich 21 Schülerinnen und Schüler.
Klassenkasse
Da im Schulalltag immer wieder Geld eingesammelt werden muss (z. B. für Klassenaktivitäten oder Arbeitsmaterialien), bietet es sich an, in jeder Klasse eine Klassenkasse einzurichten. Die Organisation der Klassenkasse bestimmt die Elternschaft.
Klassenkonferenz
In der Konferenz, die von der Klassenlehrkraft geführt wird, werden Angelegenheiten besprochen und entschieden, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Kinder betreffen, z. B. die Zusammenarbeit der FachlehrerInnen, die Koordinierung der Hausaufgaben und natürlich die Beurteilung der Kinder (Gesamtverhalten, Zeugnisse, Versetzung, Abschlüsse, Übergänge …). In unseren Klassenkonferenzen sitzen mit Stimmrecht alle Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Konferenz in der Klasse planmäßig unterrichten, sowie mindestens ein Vertreter der Erziehungsberechtigten dieser Klasse. Letztgenannter hat jedoch bei Entscheidungen über Zeugnisse und Versetzungen kein Stimmrecht. In Angelegenheiten des eigenen Kindes dürfen die ElternvertreterInnen zudem nicht im Konferenzraum sein.
Konferenzen
Die Konferenzen entscheiden – neben dem Schulvorstand – über wesentliche Angelegenheiten der Schule. Wir unterscheiden zwischen Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen. Sie finden in der unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag statt.
Krankheit/Krankmeldung
Kann ein Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, sollten die Eltern an diesem Tag bis 7.45 Uhr dies der Schule melden (siehe Button auf der Homepage). Sollte ein Kind aufgrund einer vorangegangenen Krankheit kurzfristig nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, bedarf es der schriftlichen Mitteilung der Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind länger als 3 Wochen nicht an diesem Unterricht teilnehmen kann, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit, z. B. Läuse, Krätze etc. so ist dies der Schule umgehend mitzuteilen.
Müsli
Das Müslifrühstück findet einmal im Monat statt. Alle, die Müsli essen wollen, bringen eine Schüssel, einen Löffel sowie 1 Euro mit. Die Kinder können zwischen verschiedenen Obstsorten, Cornflakes, Haferflocken, Sonnenblumenkernen etc. sowie Milch und einer Quarkspeise wählen (öko und fair). Die Vorbereitung und Verteilung wird von einigen Eltern organisiert. Der Überschuss, der nach Abzug der Kosten verbleibt, kommt den Förderverein zugute. Wer Interesse an der Mitarbeit hat, wende sich bitte an die Schulsozialarbeiterin, die den Kontakt zu den „Müslieltern“ herstellt. Die Müslitage werden auf der Homepage angekündigt.
Notfallzettel
Von jedem Kind liegt im Sekretariat ein Notfallzettel mit Personalangaben, Namen des Hausarztes, der Krankenkasse und benötigter Medikamente vor. Bei Veränderungen bitte die Schule informieren.
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Kinder z. B. den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben. Ordnungsmaßnahmen sind u. a. Überweisung in eine Parallelklasse, Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten und Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform
Paten
Wenn die Erstklässler zur Schule kommen, bekommen sie Kinder der 3. Klassen als Paten zur Seite gestellt, die sie durch den Schulalltag begleiten. In der dritten Klasse werden sie selbst Paten der neuen Erstklässler.
Pause
Die Kinder haben am Vormittag zwei gemeinsame große Pausen:
Pause 09.35 Uhr – 10.00 Uhr
Pause 11.40 Uhr – 12.00 Uhr
Kurze Unterbrechungen innerhalb der Blockstunden legen die Lehrkräfte individuell fest.
Pausenregeln
In der Grundschule Hogenkamp gelten folgende Pausenregeln:
Allgemein: Ich verhalte mich friedlich und rücksichtsvoll gegenüber anderen Menschen. Ich wende mich bei Problemen an die Aufsicht. Die aufsichtsführenden Personen tragen eine Leuchtweste, um leichter für die Kinder erkennbar zu sein.
Auf dem Schulhof: Ich spiele nur auf dem Schulhof. Ich wechsle mich mit Anderen auf den Spielgeräten ab. Ich gehe sorgsam mit den Spielgeräten um. Ich klettere nicht auf Bäume. 8 siehe Schulordnung auf der Homepage, im Schul-Planer)
Projekt
Ein Projekt ist ein fächer- und oft auch klassenübergreifendes Unterrichtsvorhaben unter einem gemeinsamen Leitthema. Dabei steht nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch die Eigentätigkeit der Kinder in Planung und Durchführung im Vordergrund des Lernprozesses.
RUZ (Regionales Umweltzentrum)
Das RUZ befindet sich vorübergehend am Brahmkamp, wird jedoch in einigen Jahren wieder in den Altbau einziehen und hat einen Kooperationsvertrag mit der GS Hogenkamp. Das bedeutet, dass wir pro Schuljahr 1-2 Veranstaltungen zur Umwelt- und Energiebildung gemeinsam durchführen.
Schulausflug (Klassenausflug) Ausflüge sind Schulveranstaltungen und gelten als besondere Form des Unterrichts. Alle Kinder nehmen daran teil.
Schulelternrat
Die von den Eltern der einzelnen Klassen gewählten ElternvertreterInnen bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat ist – neben dem Schulvorstand – ein Mitbestimmungsorgan der Eltern. Er muss in allen schulwesentlichen Angelegenheiten gehört werden. Der Schulelternrat tagt ca. sechsmal im Schuljahr.
Schulfeste
Schulfeste bereichern das Schulleben an unserer Schule. Dazu gehören z. B. Weihnachtsfeiern, Sportfeste oder Präsentationstage. Alle Kinder nehmen daran teil.
Schulgarten
Unser Schulgarten ist ein wichtiger Bestandteil bei der Erziehung der Kinder zu einem umweltbewussten Umgang mit der Natur, auch im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens. Der Schulgarten wird gemeinsam von Kindern, Eltern und Lehrkräften gepflegt, wobei die Mithilfe von Eltern besonders erwünscht und notwendig ist. Jede Klasse betreut im Schulgarten ein eigenes Beet und kann die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen in den Sachunterricht einbringen. Im Frühjahr eines jeden Jahres gibt es einen Gartentag an dem Kinder, Eltern und Schulpersonal gemeinsam den Garten im gemütlichen Rahmen herrichten.
Schulgelände
Die Hogenkampschule verfügt über ein weitläufiges Schulgelände, das auch nachmittags gerne von Kindern zum Spielen genutzt wird. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
Schulpflicht
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober 6 Jahre alt geworden sind. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die nötige geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleitung.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr im Zeitraum 01. Juli bis 30.09. vollenden, können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch durch Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist vor Beginn des regulären Einschulungsjahres bis zum 01. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Schulplaner
Ihr Kind erhält zu Beginn des Schuljahres einen kostenpflichtigen Schulplaner, in dem Aufgaben für die Lern- und Übungszeit, Termine, Stundenplan notiert werden.
Schulvorstand
Seit 01.08.2007 ist die Grundschule Hogenkamp – wie auch andere niedersächsische Schulen – eigenverantwortliche Schule. Das bedeutet, dass sie (im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften) eigenverantwortlich ist für die Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung und in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. Ein zentrales Organ ist dabei der Schulvorstand, dessen Ziel es ist, in der Zusammenarbeit von Schulleitung, der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerschaft die Arbeit der Schule hinsichtlich ihrer Qualitätsentwicklung mitzugestalten. Der Schulvorstand der Grundschule Hogenkamp setzt sich aus 8 gewählten Mitgliedern zusammen, nämlich 4 ElternvertreterInnen, 3 Lehrkräften und der Schulleitung. Der Schulvorstand entscheidet beispielsweise über den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel, die Ausgestaltung der Stundentafel, die Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring usw.
Stadtelternrat
Der Stadtelternrat ist ein schulübergreifendes Elterngremium und wird aus VertreterInnen aller Schulformen gebildet. Der Stadtelternrat berät über alle Fragen, die für die Schulen in Oldenburg von Bedeutung sind.
Turnhalle
Das Turnhallengebäude darf nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten und nicht ohne Erlaubnis verlassen werden. Beim Verlassen der Halle muss die Lehrkraft informiert werden. Kinder, die nicht am Sportunterricht teilnehmen, schauen dem Unterricht zu. Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Das Sportzeug (Sporthose, Sport-Shirt, Sportschuhe mit heller Sohle) soll vor dem Sportunterricht angezogen und nach dem Unterricht ausgezogen werden. Die Sportkleidung soll regelmäßig gewaschen werden.
Unterrichtszeiten
(siehe Ganztag > Tagesstruktur)
Übergang auf weiterführende Schulen
Nach Abschluss des 4. Schuljahres wechseln die Schülerinnen und Schüler in eine der weiterführenden Schulformen Oberschule – Gymnasium – Integrierte Gesamtschule. Der Elternwille entscheidet hier, die Schule berät die Eltern bei ihrer Entscheidung.
Verlässlichkeit
Seit dem Schuljahr 2001/2002 ist die Grundschule Hogenkamp verlässlich:
Ab 7.45 Uhr ist die Schule göffnet. Die Kinder der 1. und 2. Klassen werden in der Zeit von 7.55 Uhr bis 11.35 Uhr, an zwei Tagen auch bis 12.45 Uhr unterrichtet und/oder – sofern hierzu angemeldet – bis 12.45 Uhr betreut, die Kinder der 3. und 4. Klassen in der Zeit von 7.55 Uhr bis 12.45 Uhr unterrichtet. Unterrichtsausfall z. B. aufgrund von Erkrankung einer Lehrkraft gibt es nicht; stattdessen wird Unterricht durch Vertretungslehrkräfte erteilt oder Klassen aufgeteilt.
Versetzung
Eine Versetzung im eigentlichen Sinne findet am Ende des 2. und am Ende des 3. Schuljahres statt. Sollte die Versetzung gefährdet sein, werden die Eltern von der Klassenlehrkraft bis zum 1. Mai des Schuljahres darüber informiert.
Versicherung
Alle Kinder sind auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit versichert. Auch die Garderobe (Mäntel, Jacken) und Fahrradhelme, die vor der Klasse hängen, sind versichert. Schadensersatzanträge gibt es im Sekretariat. Schulranzen und Turnbeutel, die vor der Klasse abgelegt werden, sind nicht versichert.
Vorstand (siehe Schulvorstand)
Waffenerlass
Der sogenannte Waffenerlass verbietet es Kindern, Waffen oder Gegenstände, die als solche benutzt werden können, in die Schule mitzubringen. In der Grundschule unterschreiben die Erziehungsberechtigten am Anfang der Schulzeit ein entsprechendes Schreiben. Unter den Waffenerlass fallen z. B. auch Taschenmesser.
Wahlen
Der Ablauf von Wahlen ist im Niedersächsischen Schulgesetz in Wahlordnungen geregelt. Gewählt werden unter der Elternschaft folgende Vertreter und Vertreterinnen: Die Klassenelternschaften wählen ihre Elternvertreter und Stellvertreter für die Dauer von 2 Jahren in die Klassenkonferenz.
Die Elternvertreter, die zusammen den Schulelternrat bilden, wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ferner wählt der Schulelternrat stimmberechtigte Mitglieder in die Gesamtkonferenz. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Kollegiumsgröße.
Aus der gesamten Elternschaft werden Vertreter für die jeweiligen Fachkonferenzen gewählt. Hier können sich alle interessierten Eltern wählen lassen.
Für den Schulvorstand wählen in der Gesamtkonferenz die Lehrkräfte ihre Vertreter und der Schulelternrat die Vertreter der Erziehungsberechtigten.
Zensuren
Die Zensurengebung beruht in der Grundschule auf der Beobachtung von Lernprozessen und dem Einsatz von mündlichen und schriftlichen Lernzielkontrollen. Die Bewertungsgrundsätze und –maßstäbe legen die Fachkonferenzen fest.
Zeugnisse
Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Kinder anstelle von Zensuren eine Lernstandsbeschreibung über die verschiedenen Lehrgänge. In den 3. und 4. Schuljahren werden Notenzeugnisse erteilt. In den Zeugnissen aller Jahrgänge werden Aussagen über die „Arbeits- und Sozialverhalten“ sowie über „Interessen“ und „Besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten“ des Kindes gemacht. Das Zeugnis am Ende des 2. Halbjahres ist ein Jahreszeugnis, das auch die Leistungen aus dem 1. Halbjahr miteinbezieht. Im 1. Schuljahr gibt es lediglich zum Schuljahresende ein Zeugnis.
Zusammenarbeit
Die Schule arbeitet eng mit anderen Institutionen zusammen. Dazu gehören z. B. sonder- und sozialpädagogische Einrichtungen, Kindergärten, Kirchen, weiterführende Schulen, Sportvereine, die Universität und das Regionale Umweltzentrum (RUZ), andere Schulen, den Johannitern als Kooperationspartner für den Ganztag.



