Sie möchten gerne etwas wissen über…
Projektwochen, Hausaufgaben, Notfallzettel, Schulelternrat, Müslifrühstück ?
Dieses ABC für unsere Schulgemeinde-Mitglieder gibt auf viele Ihrer Fragen eine erste Antwort. Die Begriffe sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Verweise zu weiteren Erläuterungen sind durch kursive Schrift kenntlich gemacht.
Der Schulelternrat, die Schulleitung und das Kollegium haben dieses ABC geschrieben, um den Eltern unserer Schulkinder zu helfen, sich in der Schule zurecht zu finden. Die Schulleitung, die Elternvertreter oder die Klassenlehrkräfte beantworten Ihnen gern weitere Fragen.
An- und Abmeldung
Melden Sie Ihr Kind zu den Bürozeiten im Sekretariat an oder ab. Teilen Sie der Sekretärin mit, wann bzw. wohin Sie umziehen. Am letzten Schultag Ihres Kindes geben Sie bitte alle geliehenen Schulbücher ab.
Arbeitsgemeinschaften
Für die Klassen 3 und 4 können auf Beschluss der Gesamtkonferenz Arbeitsgemeinschaften angeboten werden (AG). Die Kinder wählen entsprechend ihren Neigungen eine Themengruppe aus. Die Teilnahme an einer AG ist Pflicht. Die Leitung der AG wird von Lehrkräften übernommen.
Beurlaubung
Bei besonderen Anlässen können Kinder auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden. Urlaub bis zu drei Tagen kann die Klassenlehrerin gewähren. Weitergehende Beurlaubungen kann die Schulleitung genehmigen. Einzelne Tage direkt vor oder direkt im Anschluss an die Ferien können nur in sehr dringenden Ausnahmefällen (nur von der Schulleitung) und höchstens ein Mal während der gesamten Schulzeit genehmigt werden.
Bürozeiten
Dienstagvon 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Buchausleihe
Die Schulbücher können bei der Schule gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Einzelheiten zum Leihverfahren werden den Eltern in jedem Jahr rechtzeitig bekannt gegeben.
Cafeteria
Die Cafeteria findet immer zu besonderen Anlässen in der Schule statt, z. B. bei Einschulungen, Schulfesten oder Projektwochen. Sie ist auf die Mithilfe aller Eltern angewiesen. Der Schulelternrat und viele engagierte Eltern unterstützen die Cafeteria mit Kuchen- oder Kaffeepulverspenden und helfen bei der Organisation, d. h. Auf- und Abbau der Stühle und Tische, Abwasch etc. Die Einnahmen aus dem Kaffee- und Kuchenverkauf kommen dem Förderverein zugute.
Computer
Computer werden flexibel im Unterricht eingesetzt. Jede Klasse verfügt über einige PCs. Für das kommende Schuljahr sind Schülerlaptops beantragt.
Direkt
„Direkt“ heißt: Miteinander reden, nicht übereinander! Im direkten offenen Gespräch können wir alle auftretenden Probleme besprechen, Missverständnisse ausräumen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Eigenverantwortliche Schule siehe: Schulvorstand
Einschulung
Die Einschulung findet am Samstag nach den Sommerferien statt.
Die Einschulungsfeier findet nach einem Einschulungsgottesdienst in der Nikolaikirche um 10.00 Uhr in der Pausenhalle der Grundschule Hogenkamp statt. Danach hat jede 1. Klasse mit ihrer Klassenlehrerin/ihrem Klassenlehrer eine kurze Unterrichtsstunde. Die Eltern können sich in einer vom Schulelternrat organisierten Cafeteria näher kennen lernen. Kurz vor den Sommerferien erhalten Sie und Ihr Kind einen Patenbrief (3. Klasse), eine Lehrmittelliste, die Klasseneinteilung und die Einladung zum ersten Elternabend, auf dem sich die Klassenlehrerinnen / Klassenlehrer vorstellen.
Elternabend
Der Elternabend ist das Forum für alle Fragen, die die Klassengemeinschaft auf der Sozial- und Leistungsebene betreffen. Die Mitgestaltung des Schullebens und Erfahrungsaustausch werden durch regelmäßige Teilnahme am Elternabend (Austausch zwischen LehrerInnen und Eltern) möglich – kommen Sie regelmäßig. Wichtig ist die Wahl der ElternvertreterInnen, die die Eltern in den jeweiligen Gremien vertreten, z. B. im Schulelternrat, im Schulvorstand, in Schul-konferenzen usw.
Elternmitarbeit
Die Elternmitarbeit dient u. a. der Unterstützung des Schullebens
– durch Spenden von Materialien,
– durch Zurverfügungstellen von Kenntnissen und Fertigkeiten
– durch Anbieten einer Arbeitsgemeinschaft
– durch Mithilfe bei Festen und Projekten.
Elternvertretung
„Elternmitwirkung in der Schule ist ein Angebot, wenn es nicht wahrgenommen wird, findet sie nicht statt.“ (Zitat Jürgen Werner) Eltern haben die Möglichkeit, Schule mitzugestalten und sollten diese Chance wahrnehmen. Jede Klassenelternschaft wählt zwei ElternvertreterInnen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die ElternvertreterInnen sind Ansprechpartner für die Eltern und die LehrerInnen. Sie laden zu den Elternabenden ein und leiten diese. Ferner sind sie stimmberechtigte Mitglieder des Schulelternrates, aus dem wiederum vier Vertreter des Schulvorstandes gewählt werden. Alle Eltern sind angesprochen, die ElternvertreterInnen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Fachkonferenzen
Für einzelne Fächer wie Deutsch und Mathematik oder Gruppen von Fächern (z. B. Textil/Kunst Werken) richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein, an denen die Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Konferenz Unterricht in den Fächern erteilen und gewählte ElternvertreterInnen mit Stimmrecht teilnehmen. Diese Konferenzen sollen mindestens einmal im Schuljahr stattfinden. Sie haben alle Angelegenheiten zum Inhalt, die diese Fächer betreffen, z. B. konkrete Inhalte des Unterrichts, Vorschläge für die Auswahl und Einführung neuer Schulbücher oder die Verwendung von Haushaltsmitteln usw.
Fahrrad
Die Kinder dürfen nur mit einem verkehrs- und betriebssicheren Fahrrad zur Schule kommen. Die abgeschlossenen Fahrräder sollten in den vorhandenen Fahrradständern abgestellt werden. Der Fahrradhelm ist ein wichtiger Schutz vor Kopfverletzungen und wird von uns dringend empfohlen. Die Verkehrswacht empfiehlt, die Kinder bis zum 8. Lebensjahr zu Fuß gehen zu lassen. Kinder müssen bis zum Alter von 10 Jahren mit dem Fahrrad den Fußweg benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist.
Förderverein
Der Förderverein wurde 1982 gegründet, um die Schule bei ihren Aktivitäten zu unterstützen. Es wurden u. a. Geräte zur Ausstattung der Küche und des Schulgartens, eine Fotoausrüstung und eine Bindemaschine beschafft. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und vor allem durch Spenden. Weitere Informationen gibt es bei der Schulleitung oder beim Vorstand des Fördervereins (Aushang in der Schule). Dort gibt es auch ein Faltblatt mit Anmelde- und Spendenformular.
Fortbildung
Die Fortbildung der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter dient der Erhaltung und Aktualisierung ihrer beruflichen Kompetenz und hilft bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Zentrale sowie regionale Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte haben einen unterschiedlichen zeitlichen Umfang. Es gibt eintägige Veranstaltungen und Fortbildungen, die eine Woche dauern. Die Schulinterne Lehrerfortbildung (Schilf) ist eine besondere Form: Während einer Schilf bildet sich ein Kollegium gemeinsam fort. Unterrichtsausfall aufgrund von Fortbildung gibt es nicht.
Forum
Zum Forum treffen sich alle Kinder und LehrerInnen ca. einmal monatlich in der Pausenhalle oder im neuen Musikraum. Es werden Absprachen getroffen und kurze Darbietungen einzelner Kinder oder Klassen geboten.
Frühstück
Die Kinder haben täglich vor der großen Pause 10 Minuten Zeit, gemeinsam mit der Klasse zu frühstücken. Einmal im Monat bieten Eltern den Kindern ein gesundes Müsli-Frühstück nach dem Motto: „Denk’ an Schüssel, Löffel, 100 Cent, damit du das Müsli nicht verpennst!“
Fundsachen
Fundsachen werden in einem Kasten an der Kellertreppe und in der Turnhalle gesammelt und können von dort abgeholt werden. Einmal pro Schuljahr werden sämtliche Fundsachen in der Pausenhalle zum Abholen ausgelegt. In den Sommerferien werden die Fundsachen an das städtische Fundbüro abgegeben.
Gesamtkonferenz
Sie wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Es nehmen alle an der Schule tätigen Lehrkräfte sowie eine von der Größe des Kollegiums abhängige Anzahl Elternvertreter teil. Die gewählten ElternvertreterInnen nehmen mit Stimmrecht an der Gesamtkonferenz teil. Die Gesamtkonferenz entscheidet über Angelegenheiten, welche die Arbeit der Schule im Allgemeinen betreffen: z.B. Schulprogramm und Schulordnung, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Gesundheit
Die Eltern sollten ihren Kindern ein gesundes Pausenfrühstück mitgeben. Am Ende des 1. Unterrichtsblocks wird in der Klasse gemeinsam gefrühstückt. Im Rahmen des Sachunterrichts und in Verbindung mit dem Schulgarten und dem Schulprogramm setzen sich die Kinder mit gesunder Ernährung und Lebensweise auseinander.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Sie dienen dazu, im Unterricht erworbene Kenntnisse anzuwenden, zu üben und zu sichern oder bestimmte Unterrichtsschritte vorzubereiten. Die Kinder sollen die Hausaufgaben selbstständig lösen können. (Zeitrichtwerte: 1./2. Schuljahr – 30 Min., 3./4. Schuljahr – 45 Min.). Zu Montag und über die Ferien werden i. d. R. keine Hausaufgaben gestellt. Bei Problemen bezüglich der Hausaufgaben sollte ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft geführt werden (siehe „Direkt“). Es ist zu empfehlen, das Thema „Hausaufgaben“ am Anfang eines Schuljahres auf einem Elternabend zu besprechen.
Hausaufgabenhilfe
Halbjährlich können Sie Ihr Kind zur Hausaufgabenhilfe für 10 Euro anmelden. Sie findet montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr und 15.30 Uhr statt. und ist eine Kooperation mit der Kirchengemeinde Nikolai; Ansprechpartnerin ist Frau Bettina Ruhe.
Hausmeister
Das Büro des Hausmeisters befindet sich im Altbau der Schule.
Hausschuhe
Im Schulgebäude tragen die Kinder Hausschuhe. Versehen Sie bitte beide Hausschuhe mit dem Namen der Kinder.
Hausrundbrief
Als Mitteilung an alle Eltern enthält der Hausrundbrief alle Termine und wichtigen Informationen über das Schulleben.
Hort
Nach dem Ende der verlässlichen Vormittagszeit bieten wir eine Hort-Betreuung von 12.45 Uhr bis 16.30 Uhr an, die vom KIB Oldenburg organisiert wird; Betreuerin ist Friederike May. Die Kinder können an einem Mittagessen teilnehmen. Seit kurzem gibt es eine zusätzliche Hortbetreuung von 12.45 Uhr bis 14.00 Uhr.
Informationsabende
Zu Beginn des vierten Schuljahres informieren die KlassenlehrerInnen über den Übergang auf die weiterführenden Schulen. Überdies finden dann Informationsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen statt – die Termine sind der Tagespresse zu entnehmen.
Klassen
Unsere Schule wird in den Schuljahrgängen 1 bis 4 zweizügig geführt. In den Klassen sind durchschnittlich 15 Schülerinnen und Schüler.
Klassenkasse
Da im Schulalltag immer wieder Geld eingesammelt werden muss (z. B. für Kopien oder andere Arbeitsmaterialien), bietet es sich an, in jeder Klasse eine Klassenkasse einzurichten. Die Organisation der Klassenkasse bestimmt die Elternschaft.
Klassenkonferenz
In der Konferenz, die von der Klassenlehrkraft geführt wird, werden Angelegenheiten besprochen und entschieden, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Kinder betreffen, z. B. die Zusammenarbeit der FachlehrerInnen, die Koordinierung der Hausaufgaben und natürlich die Beurteilung der Kinder (Gesamtverhalten, Zeugnisse, Versetzung, Abschlüsse, Übergänge usw.) In unseren Klassenkonferenzen sitzen mit Stimmrecht alle Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Konferenz in der Klasse planmäßig unterrichten, sowie mindestens ein Vertreter der Erziehungsberechtigten dieser Klasse. Letztgenannter hat jedoch bei Entscheidungen über Zeugnisse und Versetzungen kein Stimmrecht. In Angelegenheiten des eigenen Kindes dürfen die ElternvertreterInnen zudem nicht im Konferenzraum sein.
Konferenzen
Die Konferenzen entscheiden – neben dem Schulvorstand – über wesentliche Angelegenheiten der Schule. Wir unterscheiden zwischen Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen. Sie finden in der unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag statt.
Krankheit/Krankmeldung
Kann ein Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, sollten die Eltern dies umgehend (spätestens bis zum 3. Tag) der Klassenlehrkraft mitteilen. Sollte ein Kind aufgrund einer vorangegangenen Krankheit kurzfristig nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, bedarf es der schriftlichen Mitteilung der Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind länger als 3 Wochen nicht an diesem Unterricht teilnehmen kann, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit, z. B. Röteln, so ist dies der Schule umgehend mitzuteilen.
Lehrmittelfreiheit
Schulbücher werden von der Schule ausgeliehen. Arbeitshefte müssen von den Eltern gekauft werden. Schulbücher bitte durch Umschläge schonen! Bücherersatz: Wird ein geliehenes Buch über die normale Benutzung hinaus vorzeitig durch Unachtsamkeit unbrauchbar, müssen die Eltern einen von der Schule berechneten Geldersatz leisten.
Mitteilungsheft
Jedes Kind führt ein Mitteilungsheft, in dem Hausaufgaben, Mitteilungen an die Eltern oder die Lehrkraft notiert werden.
Müsli
Das Müslifrühstück findet einmal im Monat statt. Die Daten werden im Hausrundbrief bekannt gegeben. Alle, die Müsli essen wollen, bringen eine Schüssel, einen Löffel sowie 100 Cent mit. Die Kinder können zwischen verschiedenen Obstsorten, Cornflakes, Haferflocken, Sonnen-blumenkernen etc. sowie Milch und einer Quarkspeise wählen. Die Vorbereitung und Verteilung wird von einigen Eltern organisiert. Der Überschuss, der nach Abzug der Kosten verbleibt, kommt den Förderverein zugute. Wer Interesse an der Mitarbeit hat, wende sich bitte an den Förderverein.
Die Müslitage werden im Hausrundbrief angekündigt.
Notfallzettel
Von jedem Kind liegt im Sekretariat ein Notfallzettel mit Personalangaben, Namen des Hausarztes, der Krankenkasse und benötigter Medikamente vor. Bei Veränderungen bitte die Schule informieren.
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Kinder z. B. den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben. Ordnungsmaßnahmen sind u. a. Überweisung in eine Parallelklasse, Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform und Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten.
Paten
Wenn die Erstklässler zur Schule kommen, bekommen sie Kinder der 3. Klassen als Paten zur Seite gestellt, die sie durch den Schullebens-Alltag begleiten. In der dritten Klasse werden sie selbst Paten der neuen Erstklässler.
Pause
Die Kinder haben am Vormittag zwei gemeinsame große Pausen:
Pause 09.45 Uhr – 10.10 Uhr
Pause 11.40 Uhr – 12.00 Uhr
Kurze Unterbrechungen innerhalb der Blockstunden legen die Lehrkräfte individuell fest.
Pausenhalle
Die Pausenhalle gilt als Beschäftigungs- und Spielzone. Sie wird bei schlechtem Wetter vor Schulbeginn, in der großen Pause (Mo.-Fr. von jeweils zwei Klassen) und bei Schulfeiern genutzt. Die Kinder und Lehrkräfte haben eine Pausenhallenordnung aufgestellt.
Pausenregeln
In der Grundschule Hogenkamp gelten folgende Pausenregeln:
Allgemein: Ich verhalte mich friedlich und rücksichtsvoll gegenüber anderen Menschen. Ich wende mich bei Problemen an die Aufsicht.
In der Pausenhalle: Ich gehe sorgfältig mit den Pausenspielen um. Ich beschäftige mich in der Pausenhalle leise.
Auf dem Schulhof: Ich spiele nur auf dem Schulhof. Ich wechsle mich mit Anderen auf den Spielgeräten ab. Ich gehe sorgsam mit den Spielgeräten um. Ich klettere nicht auf Bäume.
Projekt
Ein Projekt ist ein fächer- und oft auch klassenübergreifendes Unterrichts-vorhaben unter einem gemeinsamen Leitthema. Dabei steht nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch die Eigentätigkeit der Kinder in Planung und Durchführung im Vordergrund des Lernprozesses.
Radfahrprüfung
Im 4. Schuljahr legen die Kinder die Radfahrprüfung ab, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Der praktische Teil wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Eltern im Realverkehr durchgeführt.
RUZ (Regionales Umweltzentrum)
Das RUZ befindet sich unter den Dächern des Altbaus und hat einen Kooperationsvertrag mit der GS Hogenkamp. Das bedeutet, dass wir pro Schuljahr 1-2 Veranstaltungen zur Umwelt- und Energiebildung gemeinsam durchführen.
Schulelternrat
Die von den Eltern der einzelnen Klassen gewählten ElternvertreterInnen bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat ist – neben dem Schulvorstand – ein Mitbestimmungsorgan der Eltern. Er muss in allen schulwesentlichen Angelegenheiten gehört werden. Der Schulelternrat tagt ca. sechsmal im Schuljahr.
SchülerInnenbetreuung
Seit dem Schuljahr 2001/2002 ist die Grundschule Hogenkamp verlässlich und bietet für die Kinder der Klassen 1 und 2 nach der zweiten großen Pause in der Zeit von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr eine Betreuung durch pädagogische Fachkräfte – Frau Harwick, Frau Möllers und Frau May an. Für die Betreuung stehen eigene Räumlichkeiten zur Verfügung. Mit den fest angemeldeten Kindern wird in drei Gruppen gespielt, getobt und gebastelt. Hausaufgaben sollen in dieser Zeit nicht erledigt werden.
Schulfeste
Schulfeste bereichern das Schulleben an unserer Schule. Dazu gehören z. B. Weihnachtsfeiern, Sportfeste oder Präsentationstage. Alle Kinder nehmen daran teil.
Schulgarten
Unser neu angelegter Schulgarten ist ein wichtiger Bestandteil bei der Erziehung der Kinder zu einem umweltbewussten Umgang mit der Natur, auch im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens. Der Schulgarten wird gemeinsam von Kindern, Eltern und Lehrkräften gepflegt, wobei die Mithilfe von Eltern besonders erwünscht und notwendig ist. Jede Klasse betreut im Schulgarten ein eigenes Beet und kann die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen in den Sachunterricht einbringen.
Schulgelände
Die Hogenkampschule verfügt über ein weitläufiges Schulgelände, das auch nachmittags gerne von Kindern zum Spielen genutzt wird. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
Schulpflicht
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober 6 Jahre alt geworden sind. Auf Antrag aber können auch Kinder eingeschult werden, die bis zum 31.12. des Jahres 6 Jahre alt werden.
Schulvorstand
Seit 01.08.2007 ist die Grundschule Hogenkamp – wie auch andere niedersächsische Schulen – eigenverantwortliche Schule. Das bedeutet, dass sie (im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften) eigenverantwortlich ist für die Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung und in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. Ein zentrales Organ ist dabei der Schulvorstand, dessen Ziel es ist, in der Zusammenarbeit von Schulleitung, der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerschaft die Arbeit der Schule hinsichtlich ihrer Qualitätsentwicklung mitzugestalten. Der Schulvorstand der Grundschule Hogenkamp setzt sich aus 8 gewählten Mitgliedern zusammen, nämlich 4 ElternvertreterInnen, 3 Lehrkräften und der Schulleiterin. Der Schulvorstand entscheidet beispielsweise über den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel, die Ausgestaltung der Stundentafel, die Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring usw.
Schulwegsicherung
In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde ein Schulwegplan erstellt, der auf vorhandene Gehwege, Gefahrenstellen und Ampelanlagen im Schulbezirk hinweist, damit mit den Kindern der sicherste Schulweg geübt werden kann.
Stadtelternrat
Der Stadtelternrat ist ein schulübergreifendes Elterngremium und wird aus VertreterInnen aller Schulformen gebildet. Der Stadtelternrat berät über alle Fragen, die für die Schulen in Oldenburg von Bedeutung sind.
Telefonketten
Die Telefonkette dient der schnellen Information aller Eltern und Kinder über kurzfristig eingetretene Ereignisse. Die Organisation kann unterschiedlich gehandhabt werden.
Turnhalle
Das Turnhallengebäude darf nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten und nicht ohne Erlaubnis verlassen werden. Beim Verlassen der Halle muss die Lehrkraft informiert werden. Kinder, die nicht am Sportunterricht teilnehmen, schauen dem Unterricht zu. Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Turnzeug
Das Turnzeug (Turnhose, Turnhemd, Turnschuhe mit heller Sohle) soll vor dem Sportunterricht angezogen und nach dem Unterricht ausgezogen werden. Sportkleidung soll nicht in der Schule bleiben und muss zu jedem Sportunterricht wieder mitgebracht werden.
Unterrichtszeiten
Block 8.00 Uhr – 09.45 Uhr einschließlich Frühstück
Block 10.10 Uhr – 11.40 Uhr
Stunde 12.00 Uhr – 12.45 Uhr (Betreuung 1.+2.Kl.)
Der Samstag ist unterrichtsfrei. Ferien und weitere unterrichtsfreie Tage werden im Hausrundbrief bekannt gegeben.
Übergang auf weiterführende Schulen
Nach Abschluss des 4. Schuljahres wechseln die Schülerinnen und Schüler in eine der weiterführenden Schulformen Hauptschule – Realschule – Gymnasium – Integrierte Gesamtschule. Der Elternwille entscheidet hier, die Schule spricht eine Schullaufbahnempfehlung aus. Sie berät die Eltern bei ihrer Entscheidung.
Verlässlichkeit
Seit dem Schuljahr 2001/2002 ist die Grundschule Hogenkamp verlässlich: Die Kinder der 1. und 2. Klassen werden in der Zeit von 7.50 Uhr bis 11.45 Uhr unterrichtet und – sofern hierzu angemeldet – bis 12.45 Uhr betreut, die Kinder der 3. und 4. Klassen in der Zeit von 7.50 Uhr bis 12.45 Uhr unterrichtet. Unterrichtsausfall z. B. aufgrund von Erkrankung einer Lehrkraft gibt es nicht; stattdessen wird Unterricht durch Vertretungslehrkräfte erteilt.
Versetzung
Eine Versetzung im eigentlichen Sinne findet am Ende des 2. und am Ende des 3. Schuljahres statt.
Versicherung
Alle Kinder sind auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit versichert. Auch Garderobe (Mäntel, Jacken) und Fahrradhelme, die vor der Klasse hängen, sind versichert. Schadensersatzanträge gibt es im Büro. Schulranzen und Turnbeutel, die vor der Klasse abgelegt werden, sind nicht versichert.
Vorstand siehe Schulvorstand
Waffenerlass
Der sogenannte Waffenerlass verbietet es Kindern, Waffen oder Gegenstände, die als solche benutzt werden können, in die Schule mitzubringen. In der Grundschule unterschreiben die Erziehungsberechtigten am Anfang der Schulzeit ein entsprechendes Schreiben. Unter den Waffenerlass fallen z. B. auch Taschenmesser.
Wahlen
Der Ablauf von Wahlen ist im Niedersächsischen Schulgesetz in Wahlordnungen geregelt. Gewählt werden unter der Elternschaft folgende Vertreter und Vertreterinnen: Die Klassenelternschaften wählen ihre Elternvertreter und Stellvertreter für die Dauer von 2 Jahren in die Klassenkonferenz.
Die Elternvertreter, die zusammen den Schulelternrat bilden, wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ferner wählt der Schulelternrat stimmberechtigte Mitglieder in die Gesamtkonferenz. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Kollegiumsgröße.
Aus der gesamten Elternschaft werden Vertreter für die jeweiligen Fachkonferenzen gewählt. Hier können sich alle interessierten Eltern wählen lassen.
Für den Schulvorstand wählen des Weiteren in der Gesamtkonferenz die Lehrkräfte ihre Vertreter und der Schulelternrat die Vertreter der Erziehungsberechtigten.
Wandertage
Wandertage sind Schulveranstaltungen und gelten als besondere Form des Unterrichts. Alle Kinder nehmen daran teil.
Zensuren
Die Zensurengebung beruht in der Grundschule auf der Beobachtung von Lernprozessen und dem Einsatz von mündlichen und schriftlichen Lernkontrollen. Die Bewertungsgrundsätze und –maßstäbe legen die Fachkonferenzen fest.
Zeugnisse
Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Kinder anstelle von Zensuren eine Lernstandsbeschreibung über die verschiedenen Lehrgänge. In den 3. und 4. Schuljahren werden Notenzeugnisse erteilt. In den Zeugnissen aller Jahrgänge werden Aussagen über die „Arbeits- und Sozialverhalten“ sowie über „Interessen“ und „Besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten“ des Kindes gemacht. Das Zeugnis am Ende des 2. Halbjahres ist ein Jahreszeugnis, das auch die Leistungen aus dem 1. Halbjahr mit einbezieht. Im 1. Schuljahr gibt es lediglich zum Schuljahresende ein Zeugnis. Die Übergangszeugnisse und Schullaufbahnempfehlungen der Viertklässler werden cirka einen Monat früher als die anderen Zeugnisse ausgegeben.
Zusammenarbeit
Die Schule arbeitet eng mit anderen Institutionen zusammen. Dazu gehören z. B. sonder- und sozialpädagogische Einrichtungen, Kindergärten, Kirchen, weiterführende Schulen, Sportvereine, die Universität und das Regionale Umweltzentrum (RUZ), aber auch andere Schulen innerhalb des Kooperationsverbundes Oldenburger Schulen (KOS).